Zusammen ziehen

Eigenheim

 

Nehmen Sie sich Zeit und Überdenken Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Es empfiehlt sich, vor allem folgende Fragen zu klären - und zwar bevor Sie zusammenzeihen:

  • Lasse ich den Partner/die Partnerin gratis bei mir wohnen oder soll er/sie sich an den Wohnkosten beteiligen?
  • Übernimmt er/sie einen Anteil vom Mietzins oder besteht sein/ihr Beitrag an die Wohnkosten in Haus-und sonstigen Arbeiten?
  • Welche Kündigungsfristen sollen gelten, wenn eine Seite eines Tages ausziehen will oder soll?

Ziehen Sie ins Eigenheim des Partners, schliessen Sie am besten einen schriftlichen Mietvertrag ab.

Regeln Sie im Mietvertrag mindestens folgende Punkte:

  • Räumlichkeiten, die Sie mitbenutzen und allenfalls alleine nutzen dürfen
  • Vertragsdauer (auf eine bestimmte Dauer oder unbefristet)
  • Mietbeginn
  • Mietzins und Zahlungsbedingungen
  • Kündigungsfristen und Kündigungstermine
  • Regeln bei vorzeitigem Auszug
  • Fristen zum Abholen der persönlichen Sachen, wenn er/sie ausziehen

Sollte die Wohnungseigentümerin/ der Wohnungseigentümer überraschend sterben, gelten die Abmachungen im Mietvertrag auch gegenüber der Erben.

 

Zur Untermiete

 

Ziehen der Partner in die Mietwohnung seiner Liebsten, braucht es keine Unterschrift in ihrem Mietvertrag. Der Vermieter ist aber - nur schon aus Höflichkeit - sofort über den Neuzuzug zu informieren.

Ein schriftlicher Untermietvertrag ist ohnehin zu empfehlen. Dafür benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters. In der Regel ist dies eine reine Formsache. Der Vermieter darf seine Zustimmung nur verweigern wenn:

  • Sie den Inhalt des Untermietvertrages nicht bekannt geben
  • der Untermietvertag im Vergleich zum Hauptmietvertag missbräuchlich ist
  • dem Vermieter aus der Untermiete wesentliche Nachteile entstehen

Mein & dein = unser?

 

Das kann teuer werden. Klüger ist es, wenn Sie Ihre Vermögenswerte getrennt halten und in einem Inventar dokumentieren.

Ist einmal geklärt, wer was in den gemeinsamen Haushalt einbringt, lohnt es sich die Eigenheimverhältnisse in einem Inventar festzuhalten. Ansonsten riskieren Sie einiges.

Sollte der Partner/ die Partnerin einmal in Zahlungsschwierigkeiten stecken, könnten Gegenstände gepfändet werden die ihm/ihr gar nicht gehören. Stirbt der Partner /die Partnerin unerwartet, könnten die Erben Einrichtungsgegenstände beanspruchen, welche Sie finanziert haben. Und sollte es doch zu einer Trennung kommen, kann plötzlich strittig sein, wem nun was gehört. 

Das Inventar erstellen Sie am besten gleich zu Beginn Ihrer Partnerschaft und aktualisieren es laufend. Behalten Sie auch die Kaufquittungen. Wie umfangreich das Inventar ist, entscheiden Sie alleine.

Gemeinsame Anschaffungen

 

Im Leben eines Paares gibt es mehr gemeinsame Anschaffungen als man denkt. Rechtlich ist das gemeinsames Eigentum.

Im Streitfall sind die juristischen Regeln wenig praxistauglich. Vermeiden Sie deshalb am besten gemeinsame Anschaffungen. Sinnvoll ist es zum Beispiel wenn einer den Esstisch und der Andere die passende Lampe dazu kauft.

 

Schaffen Sie klare Verhältnisse mit folgenden Vorkehrungen:

  • wenn möglich keine gemeinsamen Anschaffungen tätigen
  • ein Inventar erstellen und regelmässig aktualisieren
  • im Inventar vermerken, welche Teilungsregeln für das gemeinsame Eigentum besteht
  • alle Kaufbelege aufbewahren und ablegen
  • Option von Darlehen prüfen (Darlehensquittung oder Darlehensvertrag erstellen)

 

Versicherungen anpassen

 

Auf die eine oder andere Police kann man durchaus verzichten, die Hausrat- und Haftpflichtversicherung ist aber ein Muss. Als Konkubinatspaar können Sie sich in der gleichen Police versichern lassen. Das Konkubinat ist zwar kein rechtlich anerkannter Kündigungsgrund, und manche Versicherer mögen vorerst auf der vertraglichen Kündigungsfrist beharren, ein hartnäckiges Nachfragen lohnt sich.