freiwillige Einkommensverwaltung

Wer kann das Angebot einer freiwilligen Einkommensverwaltung bei mir nutzen?

  • Urteils- und handlungsfähige Personen
  • Personen mit einem existenzsichernden Erwerbseinkommen, die Probleme haben mit der Einkommens- und Vermögensverwaltung
  • Personen, die kooperativ und motiviert sind, das zur Verfügung stehende Budget einzuhalten und aktiv an der Besserung ihrer Situation mitzuwirken
  • Institutionen für Vertretungsmandate

Was beinhaltet eine freiwillige Einkommensverwaltung?

  • Regelmässige Beratung, Information und Unterstützung in finanziellen Belangen
  • Abtretung des Einkommens auf ein neu eröffnetes Konto (eigenes Konto)
  • Administration mit Krankenkasse
  • Unterstützung bei der Einhaltung des Budgets
  • Beratung im Umgang mit allfällig bestehenden Schulden / Vermittlung an eine Schuldensanierungsstelle oder andere Fachstelle

Was wird NICHT durch eine freiwillige Einkommensverwaltung abgedeckt?

  • Vormundschaft / Beistandschaft
  • Schuldensanierung
  • Bei Verlust der Arbeitsstelle ist das RAV zuständig
  • Bei Verlust der Wohnung muss selbständig eine neue Wohnung gesucht werden
  • Die persönliche Administration wird nicht übernommen (ausgenommen Krankheitskosten)
  • Es werden keine Liegenschaftsverwaltungen übernommen

Kosten nach Absprache