Haushaltsentschädigung
Geldleistung
Egal, wer lieber, besser oder mehr haushaltet, sprechen Sie sich ab, ob und wie diese Leistung entschädigt sein soll.
Kümmert sich eine Person überwiegend alleine um den Haushalt und hat sie dafür sogar ihre Erwerbstätigkeit reduziert, wäre es korrekt, wenn sie vom Partner für ihre Dienstleistungen Lohn erhalten würde. Auf diesen Lohn sind auch die Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
Diese Umtriebe sind auf den ersten Blick lästig. Dafür erleidet die haushaltführende Person keine oder doch weniger Einbussen bei ihrer Altersvorsorge.
Ohne Arbeitsvertag gilt die Person, die den Haushaltmacht als Nichterwerbstätig und muss für ihre AHV-Beiträge selbständig aufkommen. Klarheit schaffen Sie nur mit einem schriftlichen Arbeitsvertag. Natürlich hat der Lohnempfänger diesen als Einkommen zu versteuern.
Naturalien
Die Entschädigung für die Hausarbeit muss nicht zwingen eine Geldzahlung sein. Möglich sind auch andere Gegenleistungen, sogenannte Naturalien. Diese können sein:
professionelle Reinigungskraft
Wer eine Reinigungskraft anstellt, schafft einen Arbeitsplatz und hilft so mit, die Wirtschaft in Schwung zu halten.
Wenn das Budget es zulässt, leisten sie sich eine Reinigungskraft.
Bei einem durchschnittlichen Zweipersonenhaushalt müssen Sie, wöchentlich mit rund drei Stunden Putzarbeit rechnen. Dies ergibt monatlich einen Betrag zwischen CHF 300 und CHF 500. Achten Sie darauf das die Reinigungskraft eine Arbeitsbewilligung hat und dulden Sie keine Schwarzarbeit. Wenn Sie privat eine Reinigungskraft beschäftigen, sind Sie verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen – auch wenn der Geld- oder Naturallohn tiefer ist als 2 300 Franken im Jahr ist. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.
Sie brauchen:
Im Internet finden Sie mehrere Firmen, die Ihnen diese Aufgaben abnehmen.