Zusammen wohnen

Haushaltsentschädigung

 

Geldleistung

 

Egal, wer lieber, besser oder mehr haushaltet, sprechen Sie sich ab, ob und wie diese Leistung entschädigt sein soll.

 

Kümmert sich eine Person überwiegend alleine um den Haushalt und hat sie dafür sogar ihre Erwerbstätigkeit reduziert, wäre es korrekt, wenn sie vom Partner für ihre Dienstleistungen Lohn erhalten würde. Auf diesen Lohn sind auch die Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

  • Anmeldung bei der AHV
  • Anmeldung bei der Pensionskasse (Auffangeinrichtung BVG), falls der Jahreslohn CHF 22'050 übersteigt (Stand 2023)
  • Abschluss einer Unfallversicherung

Diese Umtriebe sind auf den ersten Blick lästig. Dafür erleidet die haushaltführende Person keine oder doch weniger Einbussen bei ihrer Altersvorsorge.

Ohne Arbeitsvertag gilt die Person, die den Haushaltmacht als Nichterwerbstätig und muss für ihre AHV-Beiträge selbständig aufkommen. Klarheit schaffen Sie nur mit einem schriftlichen Arbeitsvertag. Natürlich hat der Lohnempfänger diesen als Einkommen zu versteuern.

 

Naturalien

 

Die Entschädigung für die Hausarbeit muss nicht zwingen eine Geldzahlung sein. Möglich sind auch andere Gegenleistungen, sogenannte Naturalien. Diese können sein:

  • Wohnrecht in der Liegenschaft der Partnerin / des Partners
  • tieferer Mietzinsanteil
  • reduzierter Anteil an den Haushaltskosten oder Befreiung davon

 

professionelle Reinigungskraft

 

Wer eine Reinigungskraft anstellt, schafft einen Arbeitsplatz und hilft so mit, die Wirtschaft in Schwung zu halten.

Wenn das Budget es zulässt, leisten sie sich eine Reinigungskraft.

Bei einem durchschnittlichen Zweipersonenhaushalt müssen Sie, wöchentlich mit rund drei Stunden Putzarbeit rechnen. Dies ergibt monatlich einen Betrag zwischen CHF 300 und CHF 500. Achten Sie darauf das die Reinigungskraft eine Arbeitsbewilligung hat und dulden Sie keine Schwarzarbeit. Wenn Sie privat eine Reinigungskraft beschäftigen, sind Sie verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen – auch wenn der Geld- oder Naturallohn tiefer ist als 2 300 Franken im Jahr ist. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.

Sie brauchen:

  • einen schriftlichen Arbeitsvertrag
  • eine Versicherung gegen Betriebsunfall. Kosten ca. CHF 100 pro Jahr. Diese Versicherung schliessen Sie bei einem privaten Unfallversicherer ab.
  • Anmeldung bei der AHV
  • einmal jährlich AHV-Beiträge abrechnen und den Lohnausweis für die Steuern ausfüllen
  • einmal im Monat die Lohnabrechnung erstellen

Im Internet finden Sie mehrere Firmen, die Ihnen diese Aufgaben abnehmen.


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AHV Hausdienstarbeit
Wenn Sie Hausdienstarbeitnehmende beschäftigen, sind Sie verpflichtet,
Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen – auch wenn der Geld- oder Naturallohn tiefer ist als 2 300 Franken im Jahr. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.
AHV Hausdienstarbeit (Stand 01.01.2022).
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