Haushaltsgeld in der Ehe

Ein Ehepaar muss gemeinsam für den Unterhalt der Familie sorgen. Jede Person muss entsprechend ihren Kräften einen Beitrag an den Unterhalt leisten, sei es durch Geldzahlungen, Führung des Haushalt, Betreuung der Kinder oder auch durch Mithilfe im Beruf und Gewerbe des Partners bzw. der Partnerin. Wer welchen Beitrag leistet, müssen die Eheleute zusammen vereinbaren.

 

Festlegen des Haushaltsgeldes

Der Ehemann kann also beispielsweise nicht in eigener Regie bestimmen, wie viel Haushaltsgeld seine Ehefrau zur Verfügung hat. Auch diesen Betrag muss ein Ehepaar entsprechend seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen gemeinsam festlegen.

Kann das Haushaltsgeld nicht einvernehmlich festgelegt werden, können sich die Eheleute gemeinsam oder einzeln ans Eheschutzgericht wenden. Das Gericht kann zum Beispiel verbindlich festlegen, wer wie viel an die Kosten des gemeinsamen Haushaltes zahlen muss oder wie viel Taschengeld jeder Seite zusteht. Es kann auch Sicherungsmassnahmen verfügen wie eine Konto- oder Grundbuchsperre.

 

Gesetzesartikel: ZGB 163, 172, 173